Für die Klassifizierung von Holz-Abfall haben sich vier Altholzkategorien etabliert, die die Schadwirkung der holzfremden Substanzen berücksichtigen. Sie reichen von Kategorie A I (naturbelassenes, unerheblich belastetes Holz) bis Kategorie A IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz). Die Zuordnung zu einer der Kategorien entscheidet, unter welchen Maßgaben das aufbereitete Altholz für das Recycling oder den Einsatz in Biomasseheizkraftwerken geeignet ist oder gegebenenfalls nur in Heizkraftwerken mit umfangreicher Abgasreinigung verwertet werden darf. Die häufigste stoffliche Verwertung für Altholz ist die Herstellung von Holzwerkstoffen wie zum Beispiel Spanplatten.

Aufbereitung nach Partikelklassen
Nach der visuellen Eingangskontrolle und einer manuellen Vorsortierung wird das Altholz auf eine für die weitere Verwendung optimale Korngröße zerkleinert. Zugleich werden metallische Störstoffe abgeschieden. Die Einteilung der Korngrößen erfolgt meist nach der Norm EN ISO 17225, die die Partikelklassen von biogenen Festbrennstoffen definiert. Ist eine stoffliche Verwertung des Holz-Abfalls gefordert, findet meist eine Nachzerkleinerung mit nochmaliger Störstoffabscheidung statt und es wird ein feiner Span für die Plattenproduktion hergestellt.